Hilfen zur Erziehung

Ambulant oder teilstationär - je nach Beauftragung durch das Jugendamt unterstützen wir Familien durch Arbeit mit Kindern- und Jugendlichen selbst oder wir unterstützen ganze Familien in unterschiedlichen Problemlagen. Bei uns steht die Befähigung und Stärkung unserer Klienten im Mittelpunkt, ihre Lebens- und Entwicklungsaufgaben selbstbestimmt zu gestalten.

Betreutes Einzelwohnen (BEW)

In Strausberg bieten wir für 4 junge Heranwachsende ab 16 Jahren die Möglichkeit zum Betreuten Einzelwohnen. Die vom Träger zur Verfügung gestellten Wohnungen sind zentral in Strausberg gelegen und gut ausgestattet.

Unser Betreutes Wohnen möchte junge Menschen im Prozess der Verselbstständig unterstützen und sie in ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben begleiten. Unsere zentralen pädagogischen Ziele sind:

  • Stabilisierung bereits erworbener Fertigkeiten
  • Ausbau von lebenspraktischen Fertigkeiten (insbesondere Haushaltsführung, Alltagsstrukturierung, Umgang mit Ämtern, Umgang mit Post/ Briefverkehr, Umgang mit Finanzen)
  • Begleitung und Unterstützung beim Übergang von Schule in den Beruf
  • Unterstützung einer altersentsprechenden Autonomieentwicklung
  • Förderung der Beziehungsgestaltung, inner- und außerfamiliär – soziale Integration
  • Weiterentwicklung von Problembewältigungsstrategien

Im Betreuten Einzelwohnen werden die jungen Heranwachsenden durch pädagogische Fachkräfte stundenweise begleitet und unterstützt.

Sozialpädagogische Familienhilfe (31 SGB VIII)

Aufgabe dieser Betreuungsform ist die intensive Betreuung und Begleitung von Familien in deren Erziehungsaufgaben. Weiterhin erhalten Familien Hilfe in der Bewältigung von Alltagsproblemen und bei der Lösung von Krisen und Konflikten. Familienhilfe unterstützt bei den Kontakten mit Ämtern und Institutionen und bietet Hilfe zur Selbsthilfe.

Gegenstand der Betreuung ist es, die Isolation der Familie aufzubrechen und bestehende Drucksituationen von aussen zu mindern. Besonders erfolgreich ist die Hilfe in akuten Einzelkrisen, z.B. Tod eines Partners, Trennung oder Erziehungskrisen.

Familienhilfe ist eine längerfristige Hilfe, die in der Umwelt der Familie stattfindet.

Voraussetzung ist die Mitarbeit der Familie.

Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer (30 SGB VIII)

Aufgabe der Betreuung nach § 30 ist die Bearbeitung von Problemlagen von Kindern und Jugendlichen unter Einbeziehung deren sozialen Umfeldes. 

Gegenstand der Betreuung ist die Beziehung der Eltern zum Kind/ Jugendlichen, schulische Probleme oder auch andere soziale Bezüge (z.B. Freundeskreis).

Die Altersspanne der Kinder/ Jugendlichen in dieser Betreuungsform liegt in der Praxis zwischen 9 und 16 Jahren. Die Tendenz bei älteren Jugendlichen geht in Richtung einer Verselbständigung.

Voraussetzung für die Hilfe ist ein tragfähiger familiärer Rahmen, bzw. die Fähigkeit des Jugendlichen zu einer eigenständigen Lebensführung. Eine Relation zwischen Problemsituation und Betreuungsintensität muss herstellbar sein.

Tagesgruppe (32 SGB VIII)

In unserer Tagesgruppe werden bis zu 7 Kinder nach der Schule bis zum Abend betreut. Sie und ihre Familien erhalten Unterstützung in Form von:

  • Soziales Lernen in der Gruppe
  • schulische Unterstützung
  • Elterncoaching
  • Ferienfreizeiten

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Pädagogische Leitung: Katrin Bohne

Adresse: Am Annatal 57, 15344 Strausberg

Telefon: 03341 - 475039
Mobil: 0151 - 1880 68 22
E-Mail: ambulant[at]awo-ehv.de

 

Aufsuchende Familientherapie

Familientherapie und Beratung richtet sich an Familien, die eine Veränderung ihrer als belastend erlebten Erziehungs- und Beziehungssituation anstreben. 

Der Schwerpunkt des familientherapeutischen Ansatzes liegt auf Gesprächen, in denen sich die Familienmitglieder mit ihren jeweiligen Anliegen auseinandersetzen. Ziel der Familientherapie und Beratung ist es, als Hilfe zur Selbsthilfe die Eltern in ihren Fähigkeiten als Eltern und Partner zu unterstützen, vorhandene Ressourcen der Familie deutlich zu machen und zu nutzen, damit ihre Kompetenzen erweitert und sie in ihrer Autonomie und Eigenverantwortung gestärkt werden.

Familientherapie und Beratung dient der Verringerung und Behebung von familiären Beziehungsproblemen und den damit verbundenen sozialen, psychischen und physischen Folgeerscheinungen.

Clearing

Sozialpädagogisch- therapeutische Clearingarbeit ist ein Angebot für das Jugendamt in Situationen, in denen Klärung hinsichtlich des Hilfebedarfs der Klienten besteht. Clearing kann sinnvoll sein:

  • vor der Entscheidung für eine Hilfeform, wenn nach dem Erstkontakt mit der Familie unterschiedliche Hilfeformen aus Sicht des ASD möglich scheinen,
  • als Hilfe zur Analyse der Familiendynamik, problematischer Verhaltensweisen von Kindern und Jugendlichen (z.B. Schulverweigerung, Delinquenz, aggressives Verhalten, Distanzlosigkeit, etc.)
  • wenn eine Außenperspektive in der Familie nötig erscheint und Supervision nicht ausreicht

Ziele:

  • Schutz und Gewährleistung des Kindeswohles
  • Vermeidung von Fremdunterbringung
  • Krisen von verschiedenen, sich ergänzenden Positionen aus bearbeiten
  • maximal mögliche Verantwortung bei der Familie belassen

Familienrat

Familienrat ist keine besondere pädagogische oder therapeutische Methode, sondern schlicht die Ermöglichung und Einlösung des Versprechens von „Hilfe zur Selbsthilfe“. Es steht die Erkenntnis dahinter, dass Familien viele Fähigkeiten zur Lösung von Krisen und anderen Schwierigkeiten kennen. Allerdings sind Familien in Krisensituationen eben häufig nicht in der Lage, ihre psychosozialen Ressourcen zu erkennen, geschweige denn zu nutzen. In solchen Situationen kann eine außerhalb des Familiensystems stehende qualifizierte Person für einen begrenzten Zeitraum die Koordination des Prozesses der Lösungsfindung übernehmen. Die Koordinierungsperson bedient sich dabei verschiedener sozialpädagogischer Methoden.

Am Beginn steht häufig eine besorgniserregende Familiensituation, die sich unbedingt ändern muss, weil sie ansonsten eine gefährliche Auswirkung auf die Familie und besonders die Kinder hat (Schuleschwänzen, Gewalt, Überforderungen der Eltern etc.).

In einem ersten Schritt wird mit dem engeren Familiensystem der Familienrat vorbereitet, Einladungen verschickt usw.

Beim Familienrat selbst trägt die Fachkraft des Jugendamtes lediglich ihre Sorge um die Familie und die Kinder vor, dann aber gehört der Raum nur der Familie und den Angehörigen. Diese beraten nun über Möglichkeiten, die Gefahr für die Familie abzuwenden. Am Ende werden die Beratungsergebnisse mit der Fachkraft des Jugendamtes besprochen, die prüft, ob damit die Gefahr abgewendet ist oder weitere Beratung oder weitere Unterstützung benötigt wird.

In den meisten Fällen kommt die Familie nach so einem Familienrat aber ohne weitere Unterstützung des Jugendamtes aus, sondern kann die eigenen Kräfte besser erkennen und einsetzen.

Bei allen Phasen dieses Prozesses (außer in der Familiensitzung selbst) unterstützt und moderiert unsere Fachkraft.

Begleiteter Umgang / Umgangsberatung

  • ...ist eine Form der Unterstützung und Förderung des Kontaktes zwischen Kind und wichtigen, von ihm getrennt lebenden Bezugspersonen, wie z.B. Vater, Mutter, Geschwister, Großeltern.
  • ...kann dazu beitragen, Konflikte zu verringern, die Gefahr von Beziehungsabbrüchen zu vermindern und Belastungen des Kindes zu reduzieren. Kontaktanbahnungen können unterstützend begleitet werden.
  • ...kann helfen, langandauernde, strittige und kostenintensive Auseinandersetzungen der Beteiligten zu vermindern oder zu beenden.

Notwendig für den Begleiteten Umgang ist ein "mitwirkungsbereiter Dritter". Der begleitete Umgang wird bei uns von MitarbeiterInnen durchgeführt, die über professionelles Wissen, persönliche und beraterische Kompetenzen verfügen. Es stehen Ihnen SozialpädagogInnen mit Zusatzqualifikationen in Mediation, Familientherapie und psychosozialer Beratung zur Seite.

Das Angebot "Begleiteter Umgang" setzt sich aus der Umgangsbegleitung im eigentlichen Sinne und der Umgangsberatung zusammen. In regelmäßigen Beratungsterminen erarbeiten Sie als Eltern unter der Moderation des Beraters/der Beraterin eine Elternvereinbarung, die als einvernehmliche Lösung auch bei Beauflagung durch das Familiengericht Bestand hat und die (dann unbegleiteten) Umgänge des berechtigten Elternteils in Zukunft regelt.

Für die Umgangsbegleitung stehen uns unsere Räumlichkeiten in Strausberg zur Verfügung. Sie verfügen über geeignete Möglichkeiten zu Reden, Spielen und Toben für Kinder verschiedener Altersstufen. In unmittelbarer Nähe befinden sich Spielplätze und gastronomische Einrichtungen. Die Räume selbst verfügen über sanitäre Anlagen und Möglichkeiten zum Kochen. Auf den Wunsch aller Beteiligten, gibt es auch die Möglichkeit, den Umgang mit Videotechnik aufzuzeichnen und die Ergebnisse in den Beratungsprozess mit einzubinden.

Jeder begleitete Umgang ist anders und wir passen mit Ihnen gemeinsam die Arbeit an Ihre Bedürfnisse an.